Gorcon hat geschrieben:Wenn der Händler nicht ausdrücklich eine andersartige Regelung - sei es in den AGB oder sonst wo - vorgibt und die Erstattung der vom Käufer zunächst übernommenen Kosten zugesagt hat, ist eine unfreie Rücksendung ein legitimes Mittel.
Der Gesunde Menschenverstand sagt schon dass das eben kein Mittel ist die kosten so drastisch in die Höhe zu treiben. Schließlich kostet die Unfreie Lieferung 15€.
Die Kosten für die Lieferung kann man auch mit einer Paketlieferung rückerstatten.
Da sag ich dann nur selbst schuld wenn Du keine Antwort bekommst. Ein Anwalt würde nur mit dem Kopf schütteln.
Gruß Gorcon
Zur Erinnerung:
Ich war es nicht, der eine unfreie Sendung an Herrn Hallenberg geschickt hat. Ich habe per Mail angefragt, wie er sich die Rücksendung vorstellt. Bin ich nun Deiner Meinung nach auch selbst Schuld, dass ich auf diese Frage keine Antwort bekomme? Ich hätte auf diese Frage - vor allem im Interesse des Verkäufers sich unnötige Kosten zu ersparen - eine Antwort erwartet.
Das soll hier ja kein verkapptes Jura-Forum werden. Aber: Zulässig ist eine unfreie Rücksendung an Händler im Rahmen des Widerrufsrechts auf jeden Fall. Händler können sogar abgemahnt werden, wenn sie die Annahme unfreier Sendungen in ihren AGB ausschließen - siehe ein aktuelles Urteil vom LG Hamburg (Az. 312 O 929/06 vom 14.02.2007, einsehbar hier:
klick. Weitere Urteile und Beschlüsse zu dem Thema: LG Arnsberg 8 O 33/04, LG Münster 2 O 594/06, OLG Hamburg 5 W 15/07, LG Frankfurt 3-08 O 177/06, LG Nürnberg-Fürth 1 HK O 10897/05, LG Hamburg 416 O 208/06, LG Hamburg 406 O 144/06...)
Übrigens: Es kostet jemanden keine 15 EUR, wenn er ein unfreies Paket annimmt. Ich weiß nicht, wo Du das her hast. Der Betrag liegt um einiges niedriger.
Wer der Meinung ist, dass Anwälte bei 70 EUR Streitwert nur den Kopf schütteln, sollten sich ihrer Sache mal nicht so sicher sein. Sonst bräuchte man ja Rechnungen unter 100 EUR gar nicht mehr bezahlen. Das Bittere ist nur, dass sich die zu zahlende Summe durch Anwalts- und Gerichtskosten prozentual gesehen bei kleineren Beträgen enorm erhöht und schnell vervielfacht - und dann im Vergleich zu den Einnahmen richtig weh tut. Überhaupt finde ich die Denkweise, solche Forderungen einfach zu ignorieren, ziemlich merkwürdig. Wer in Deutschland lebt und Handel treibt, muss sich nun mal der dt. Gesetzgebung unterwerfen - ob es ihm passt oder nicht. Und der Kunde hat ein Recht darauf, dass die Regelungen, die Verbraucher schützen, auch für ihn gelten.
Zuletzt sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Käufer in den hier geschilderten Fällen eigentlich zunächst nicht gewillt waren, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Ware zurückzusenden. Dazu kam es erst, nachdem sich der Verkäufer bei Problemen mit der von ihm verkaufen Ware einfach tot gestellt hat. Ob es eine gute Idee ist, so mit seinen Kunden umzugehen, soll jeder für sich beantworten. Ich habe dazu meine Meinung. Ich bin zumindest froh, dass Du, Gorcon, damit offenbar anders umgehst als Herr Hallenberg - und das obwohl Du Deine Schaltregler ja offenbar nicht gewerblich verkaufst und Käufer damit sogar nicht so weitreichende Rechte hätten.