ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutrino"

MPC823
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von MPC823 »

Eine globalere Lösung wäre wenn man die Free Software Foundation GNU mit einbeziehen würde bzw könnte. Dies müsste eine Institution ins Leben rufen Verein Stiftung was auch immer nötig und sinnvoll wäre . Dieser Institution sollte dann das Markenrecht haben.

Das wäre ein globaler Lösungsansatz bei dem beides irgendwie harmonisch zusammen geführt würde.

Evt sollte jemand mal dies bei GNU mal nachfragen.

Zu den kosten wer bezahlt den Eintrag. Dies könnte man sicher als Spende aus den comunity fininazieren. Daran soll es nicht scheitern.


Gruss Martin
waldi
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von waldi »

Nachdem ich mich lange drum gedrückt habe, hier einmal meine Einschätzung.

Neutrino ist eine geschäftliche Bezeichnung nach § 5 Abs. 1 MarkenG oder auch eine nicht eingetragene Marke nach § 4 Nr. 2. Eine schon längere Benutzung kann durch den Inhaber einer neuen Marke nicht untersagt werden (§ 21 Abs. 3).

Es gibt zwei Möglichkeiten: Reden oder Widerspruch.
Ich selbst gehe von eine bösgläubigen Anmeldung aus, sonst würden sie nicht schießen bevor die Anmeldung durch ist, damit macht reden keinen Sinn. Widerspruch kann von einem Inhaber älterer Rechte innerhalb von drei Monaten eingelegt werden (§ 42).
tomworld
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von tomworld »

dbt hat geschrieben:
tomworld hat geschrieben:...

was passiert mit den Leuten, die nicht in diesen Verein sind? ...
...nix, und du haust wieder mal Einiges durcheinander, und so richtig schlau wird aus deinem Posting auch keiner :gruebel:
wenn ich mir die letzten Beiträge anschau, passiert hier nix

ich weiss nix von einen Verein oder bin nicht involviert in derartige Aktionen

@dbt, kann man erfahren, was Ihr machen wollt, laut E-Mail ist es ein Problem, wie geschrieben für dieses Forum und sicher eine Bedrohung
für mich ist das Thema noch nicht geklärt

es ist quatsch anzunehmen, das es sich nach einigen Wochen in sich selbst auflöst
dbt
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von dbt »

tomworld hat geschrieben:
@dbt, kann man erfahren, was Ihr machen wollt...
für mich ist das Thema noch nicht geklärt
Ja, wenn es feststeht. Und das nix passiert, kann man nicht gerade behaupten. Es hat auch seinen Grund, nicht alles an die grosse Glocke zu hängen, sonst würde irgendwelche Spezialisten wieder nur alles Mögliche da rein pfuschen. Es wird auf sehr sachliche Art geklärt werden, und das soll auch so bleiben.
Kermit21
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von Kermit21 »

Habe das Thema jetzt erst genauer betrachtet: Gibt es denn aktuell schon was Neues? Die (3monatige?) Widerspruchsfrist läuft ja bald ab?
Eine Coolstream-Anschaffung ist nun für mich endgültig gestorben (habe mir vor gut einem Jahr eine Kathrein UFS912 geholt => Beelzebub <-> Teufel *g*).
Soweit ich richtig verstehe, verwendet die Coolstream doch closed-sourced parts, so dass sie angeblich die GPL verletzen? Kann man die FSF denn nicht wenigstens dagegen mal vorgehen lassen, wenn schon niemand was wegen den Markenrecht unternehmen will?
dbt
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von dbt »

Kermit21 hat geschrieben:...
Soweit ich richtig verstehe, verwendet die Coolstream doch closed-sourced parts, so dass sie angeblich die GPL verletzen?
Hat zwar nichts mit dem Namensproblem zu tun, aber andere machen das schon so lange wie es Tuxbox gibt, wobei es für gewisse Teile allerdings legitim ist, für andere jedoch mit Sicherheit nicht.
Ich sags auch hier nochmal, dass sich einige der heute aktiven "Distributoren" an die eigene Nase fassen müssen (damit meine ich jetzt nicht im engeren Sinne Coolstream oder Opensat).
Aus dieser Richtung, kam noch keine wirkliche Hilfe, im Gegenteil. Von direkt Beteilgten, kam sogar die die sinngemäße Aussage "...geht mich nichts an", "...Kinderkram...", "...da halt' ich mich raus..." usw.:x.
Andere bekunden zwar ihre Besorgnis und Anteilnahme, kaufen kann man sich im Endeffekt davon aber auch nichts.
Kermit21 hat geschrieben:...Kann man die FSF denn nicht wenigstens dagegen mal vorgehen lassen, wenn schon niemand was wegen den Markenrecht unternehmen will?
Über den aktuellen Stand, kann momentan öffentlich nur soviel mitgeteilt werden, dass mit Axxaro einiges besprochen wurde, aber noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist.
dietmarw
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von dietmarw »

in der ct ausgabe 9 ab seite 150 ist ein interessanter artikel über open-source bestandteile in einer firmware (in dem beispiel fritzbox)

stichwort "sammelwerk"
Download Bereiche für DBox2, TD und Spark Distributionen
http://dietmarw.polsum.net
http://dietmarw.trale.de (r.i.p.)
azureus
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von azureus »

gibt es eigentlich infos zum aktuellem stand der geschichte ???
dbt
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von dbt »

Wir bitten um Verständis dafür, dass vorerst keine weiteren Informationen weitergegeben werden. Das hat den Grund, dass erfahrungsgemäß z.T. unsachliche Argumentationen auch in anderen Foren geführt werden könnten, die nicht unbedingt förderlich für den Sachverhalt sind. Nur soviel, es geht voran. ;-)
lintux
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von lintux »

VU+ siegt gegen DMM im Streit wegen Nutzung von Enigma

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VU+ siegt gegen DMM im Streit wegen Nutzung von Enigma
Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.04.2012 in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem sich zwei Unternehmen über die Bezeichnung einer Software, die in Sat-Receivern enthalten ist, auseinandersetzten.

Der Hersteller von SAT-Receivern, Dream Property GmbH, ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens im Mai 2011 gerichtlich gegen den europaweit tätigen Händler von SAT-Receivern, Satco Europe GmbH, vor, weil Letzterer in seinen Produkten eine Software unter dem Begriff „Enigma“ verwendete. Dream Property hatte diese Bezeichnung als Wortmarke beim Europäischen Markenamt schützen lassen.

Während das Landgericht noch die Auffassung von Dream Property teilte, dass durch die Verwendung des Begriffs „Enigma“ eine Markenverletzung vorliegt, entschied nun das Oberlandesgericht Düsseldorf im Berufungsurteil, dass Dream Property der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zusteht. Grund dafür war nach Ansicht des Gerichts vor allem, dass Satco Europe den Begriff „Enigma“ in zulässiger Weise als Werktitel der entsprechenden Software benutzt hat. Eine solche Verwendung ist nach Art. 12 b GMV zulässig. Diese Vorschrift besagt, dass ein Markeninhaber einem Dritten nicht die Benutzung von Angaben über die Art und Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistungen verbieten kann, wenn diese Benutzung den anständigen Gepflogenheiten im Gewerbe oder Handel entspricht. Vereinfacht dargestellt: wer eine Software so bezeichnet, wie sie seit Jahren im Handel bezeichnet wird, handelt rechtmäßig, auch wenn nebenbei eine Marke existiert.

Im vorliegenden Fall erfolgte die Verwendung von „Enigma2“ zur Bezeichnung eines bestimmten Computerprogramms - und damit als Werktitel. Satco Europe hatte sowohl in den Texten seiner Werbeflyer für die Set-Top-Boxen, als auch bei seiner Onlinewerbung darauf hingewiesen, dass die angebotenen Geräte mit einem „Linux-Enigma2-Betriebssystem“ ausgestattet waren. Nach Ansicht des Gerichts ist diese Information dahingehend zu verstehen, dass das Betriebssystem Linux mit der grafischen Benutzeroberfläche „Enigma2“ zur angebotenen Ausstattung des beworbenen Receivers gehört. Die angesprochenen Verkehrskreise sehen demnach in der Angabe „Enigma“ die namentliche Bezeichnung eines Computerprogramms, und nicht eine auf einen Hersteller hindeutenden Marke.

Zudem äußerte sich das Gericht zum Thema Open Source Software.

Nach den Lizenzbedingungen der GPLv2 kann kann jedes Softwareprogramm, sofern die Lizenzbedingungen eingehalten werden, grundsätzlich von jedermann vervielfältigt, verbreitet und genutzt werden. Vorliegend wurde auch die Software Enigma unter den Bedingungen der GPLv2 lizenziert. Folglich muss dieses Programm auch entsprechend der Bedingungen der GPLv2-Lizenz genutzt – und so bezeichnet werden können.

Tatsächlich war es nun so, dass das auf dem Betriebssystem Linux basierende Programm Enigma nicht nur von Satco Europe, sondern seit mehr als sechs Jahren auch von einer Vielzahl anderer Hersteller genau unter dieser Bezeichnung in kommerziellen Produkten verwendet wurde. Diesen Umstand hat Dream Property sogar auf seiner Website deutlich herausgestellt mit den Worten, man verstehe es als Anerkennung ihrer Arbeit, dass sich andere Boxen-Hersteller der Software Enigma bedienen würden.

Insofern deutet die Angabe „Enigma“ in angesprochenen Verkehrskreisen seit langer Zeit auf eine Bezeichnung einer Open-Source-Software unterschiedlicher betrieblicher Herkunft hin - und somit eben als Titel für die Software - und damit als sog. „Werktitel“.

Wichtig ist zudem die Auffassung des Gerichts, dass sogar ohne eine entsprechende Vertrautheit des Verkehrs mit einer langjährigen Nutzung des Begriffs keine Rechtsverletzung seitens Satco Europe gegeben wäre. Denn ein unter einer freien Lizenz stehendes Computerprogramm ist in jeder Hinsicht einem Werk vergleichbar, dessen Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Das bedeutet: wenn die Verwendung der Software von vornherein auf Basis einer freien Lizenz (wie z.B. der GPLv2) stattfindet, dann besteht für den Verwender (hier also zum Beispiel Satco Europe) die Notwendigkeit, auf die Bezeichnung des Werkes hinzuweisen. Damit muss nach Ansicht des Gerichts die Möglichkeit bestehen, auf die tatsächliche Bezeichnung der verwendeten Software hinzuweisen. Und da die verwendete Software nun einmal von Dream Property als Enigma bezeichnet wurde, darf der rechtmäßige Verwender der freien Software diese auch als Enigma bezeichnen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Lizenzbedingungen der GPLv2 vollständig eingehalten wurden.

Für alle Verwender von Open-Source-Software ist an dieser Stelle zudem die Einschätzung des Gerichts entscheidend, dass sogar eine Anpassung der verwendeten Software an die jeweilige Hardware keine Änderung der rechtlichen Würdigung nach sich ziehen würde. Begründung dafür ist, dass gerade die freie Nutzung eine Anpassung des Programms an verschiedene Hardwareplattformen voraussetzt. Aber auch die Schaffung unterschiedlicher Bedienelemente und ein unterschiedlicher Funktionsumfang machen eine gewissen Anpassung der Software geradezu erforderlich. Die angesprochenen Verkehrskreise würden nach Ansicht des Gerichts derartige Veränderungen solange einer Übereinstimmung der Programme annehmen, wie die wesentlichen Funktionen identisch sind und insbesondere von Drittanbietern angebotene Plug-Ins Verwendung finden können.

Regensburg, den 16.05.2012
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msrx111
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von msrx111 »

Da ist dann wohl jemand mit dem Versuch grandios gescheitert die GPLv2 mit den Mitteln des Markenrechts auszuhebeln. Ich mutmaße mal, dass Axxaro ähnlich grandios scheitern wird..... :dash: :dash: :dash:
MPC823
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von MPC823 »

Das wünsche ich denen ganz tief aus meinem Herzen.

Martin
eule
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von eule »

Axxaro wird nun bei (hoffentlich) allen Abmahnungen scheitern. Dieses Urteil führt alle Bemühungen ad abssurdum, die Projektnamen von unter freien Lizenzen veröffentlichten Softwarepaketen als Markennamen zu registrieren. Der Wert einer solchen Marke ist für den Registrierenden gleich Null, da dieser die Nennung des registrierten Markennamens gar nicht verbieten darf.

Axxaro hätte das Geld für die Registrierung und die zu unrecht beauftragten Anwälte besser einsetzen können.

Wer sich für den Originaltext des Urteils interessiert:
OLG Düsseldorf, Aktenzeichen: 1-20 U 176/11

http://germanitlaw.com/wp-content/uploa ... Urteil.pdf
azureus
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von azureus »

So nun mal zum aktuellen stand es gibt jemanden der Widerspruch erhoben hat. Ob das nun so gut ist das es eine "Firma" aus Cananda gemacht hat keine Ahnung es handelt sich hierbei um
QNX Software Systems Limited 1001 Farrar Road Kanata Ontario K2K 0B3 CANADÁ, CA
QNX ist ein proprietäres POSIX-fähiges unixoides Echtzeitbetriebssystem, das primär auf den Markt eingebetteter Systeme gerichtet ist.
Und nennt sich zufällig "QNX Neutrino"
azureus
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von azureus »

Bevor ich öfters per PN gefragt werde woher ich diese Infos habe


sieht man einfach wenn man den LINKS folgt

http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 8&CURSOR=8

http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... #position2


gruß azu
Stingray
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von Stingray »

Diese Infos waren mir tatsächlich neu und betreffen nur die EU-Gemeinschaftsmarke "Neutrino".
Die Widerspruchsfrist war für einen möglichen Widerspruch bei dieser Marke leider schon abgelaufen.
Gut zu wissen das QNX hier gehandelt hat.

Für die Deutsche Marke "Neutrino" sind beim DPMA drei Widersprüche eingegangen.

Gruß Basti
rasc
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von rasc »

Axxaro hat offensichtlich immer noch das neutrino-Logo mit dem HD-Zusatz als seine Marke registriert...
Stingray
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von Stingray »

Nicht nur das.
Die Markenanmeldungen gehen offensichtlich fröhlich weiter.

Die Eintragung der Wortmarke "Neutrino HD" ist jetzt erfolgt.
Die Widerpruchsfrist beginnt am 31.08.2012
Ablauf der Widerspruchsfrist ist der 30.11.2012

http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 0269370/DE
Stingray
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von Stingray »

Das Widerspruchsverfahren beim DPMA ist beendet.
Ich wurde heute darüber informiert, dass die deutsche Wortmarke "Neutrino" auf Antrag des Inhabers beim DPMA gelöscht wurde.

http://register.dpma.de/DPMAregister/ma ... 0664382/DE

Bei der EU-Gemeinschaftsmarke "Neutrino" sind aktuell noch keine Veränderungen sichtbar.
Das Widerspruchsverfahren von QNX scheint noch zu laufen.

Gruß Basti
dietmarw
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von dietmarw »

na geht doch.. :up:
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http://dietmarw.trale.de (r.i.p.)
MPC823
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von MPC823 »

Normal sollte m an das Feiern .


Das finde ich endlich mal wieder "gerecht" :D

Martin

p:S Basti wenn Du mir sagts wie hoch Deine Auslagenw aren würde ich gerne was anteilig Spenden.

Gruss Martin
dietmarw
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von dietmarw »

nur der übersicht halber hier noch mal der link zum spenden beitrag:
edit: link siehe unten..
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schufti
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von schufti »

Du hast keine Berechtigung, dieses Forum zu lesen.
hmmm, scheinbar sind Spenden unerwünscht...
JtG-Riker
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von JtG-Riker »

schufti hat geschrieben:
Du hast keine Berechtigung, dieses Forum zu lesen.
hmmm, scheinbar sind Spenden unerwünscht...
Das liegt im internen Mod-Bereich, du kannst aber Stingray (Basti) auch anschreiben per PN - er gibt dir sicherlich die Daten oder postet die im öffentlichen Bereich.

Gruß Riker
Stingray
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Re: ACHTUNG! Axxaro sichert sich auch Namensrechte an "Neutr

Beitrag von Stingray »

schufti hat geschrieben:
Du hast keine Berechtigung, dieses Forum zu lesen.
hmmm, scheinbar sind Spenden unerwünscht...
Der Beitrag liegt wie bereits von Riker erwähnt im internen Mod-Bereich.

@all
Vielen Dank für die vielen positiven Zusprüche, Rückmeldungen und das ihr euch an den Kosten beteiligen wollt.
Ich möchte euch diese Möglichkeit geben, allerdings geht es leider nicht über einen "Spenden" Button von Paypal.
Deshalb habe ich für all diejenigen die per Paypal zahlen möchten einen normalen Zahlungsbutton erstellt.
Auch hier kann ein beliebiger Zahlungsbetrag auf der Paypalseite eingegeben werden.

Paypal-Zahlungsemail: freiheit@neutrino.info

Paypal-Zahlungslink:
https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?c ... VT4VKLPC7E

Für alle anderen die Kein Paypal haben ist die Zahlung auf mein Girokonto möglich.

Kontonummer: 272827707
Bankleitzahl: 10040000
Kreditinstitut: Commerzbank Berlin
Kontoinhaber: Bastian Rehberg

IBAN: DE83100400000272827707
BIC: COBADEFF

Wer sich also an den Kosten beteiligen möchte, kann das mit einem beliebigen Betrag gerne tun. Seht es jedoch nicht als verpflichtend an. Beide Konten werden aktuell nur für die Zahlungen von euch genutzt. Überschüssige Beträge würde ich dann an den von der Tuxbox-Community gegründeteten Verein auszahlen.

Gruß Basti