striker1 hat geschrieben:Bist du Anwalt?
Nö, aber wenn ich studiert hätte, wäre das durchaus eine Möglichkeit gewesen. Ich muss mich nur des öfteren mit Juristen "rumschlagen", allerdings mit solchen, die nett und menschlich sind und es verstehen, in klarem Deutsch Dinge zu erklären.
striker1 hat geschrieben:Du kennst ja echt jeden drecks-Paragraphen aus UrhG

Das scheint mir in der heutigen Zeit sinnvoll zu sein, wenn man nicht kriminalisiert werden möchte.
striker1 hat geschrieben:Premiere hat nichts gegen linux.
Das wollen wir mal schnell in die Welt der Sagen stellen. Es gibt - außer einer News-Meldung bei digitv.de - keine Hinweise, dass dem so ist.
striker1 hat geschrieben:ABER: Premiere hat was gegen tuxboxen die bei ebay versteigert werden.
Unzulässig verallgemeinert. Nach Zusammenfassung aller Dinge, die da geschehen sind, gehe ich davon aus, dass Premiere (bzw. eine Gruppe von Anwälten) etwas dagegen hat, dass im Verkaufstext Aussagen wie "Jugendschutz abschaltbar" getroffen werden (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb).
striker1 hat geschrieben:Ich denke, alleine die Möglichkeit, Premiere ohne Jugendschutz zu sehen gilt hier als rechtlich naja, ich sag mal zweifelhaft.
Ich glaube, auch diese Folgerung ist unzulässig. Mir fällt spontan kein Gesetz ein, das das verbieten würde. Allein das Anpreisen der Möglichkeit, den Jugendschutz abzuschalten, eröffnet Anwälten die Möglichkeit einer Abmahnung. Das heißt nicht, dass die Verwendung dieses "Features" unzulässig ist.
striker1 hat geschrieben:Die Frage ist, ob es nicht so ist, dass jeder der sich einen Premiere-fähigen Receiver kauft (mit CAM) auch den AGB's von Premiere zustimmt.
Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Wieso sollte das so sein? Die AGB von Premiere gelten nur dann, wenn Du einen Vertrag mit Premiere abschließt.
striker1 hat geschrieben:Oder jemand macht sich die Arbeit direkt bei Premiere z.B. per E-Mail anzufragen. Die Frage wäre natürlich ob eine solche e-mail jemals bis zu den nötigen "hohen Tieren" die eine deartige Entscheidung treffen und eine verbindliche Antwort geben können/dürfen vordringt.
E-Mail-Anfragen an Premiere sind m.E. sinnfrei. Ich werde demnächst mal wieder mit der Pressestelle telefonieren und schauen, was ich dabei herausbekomme.
Martin.