CA-Support bei Enigma eingestellt. Warum?

Alles rund um das grafische Benutzerinterface Enigma
wahnfried
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CA-Support bei Enigma eingestellt. Warum?

Beitrag von wahnfried »

Ist das Vorsorge, oder bereits im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung?
Im übrigen muß

please do not revert this change unless you're not using a dbox2.

umgeschrieben werden nach

please do not revert this change unless you're not using a dbox2
to watch premiere digital tv.

gruß,

Wahnfried

http://lists.berlios.de/pipermail/tuxbo ... 13964.html
tmbinc
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Beitrag von tmbinc »

Ja, in der Vorsorge, allerdings wie man immer so schön sagt ohne Schuldeingeständnis. Bin bereit das jederzeit wieder umzubauen, aber es wäre imho nen bisschen fahrlässig das drinzulassen.

und was du meinst: was kann man mit dem CA support denn noch schauen, was nicht von der Betanova jugendgeschützt wird?

(Ausnahme dürfte ORF sein, oder seh ich das falsch?)

Also, meine bitte wäre: lasst es so stehen wie es ist, und denkt euch selber den Rest. ihr seid ja nicht blöd.
CA Support im CVS jetzt an oder aus zu machen ist dann ja ne rein politische Entscheidung, praktisch gesehen hat sie ja kaum eine Bedeutung.
wahnfried
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Beitrag von wahnfried »

Bist du abgemahnt worden?
kerlimann
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Beitrag von kerlimann »

wahnfried hat geschrieben:Bist du abgemahnt worden?
ueberleg doch mal logisch, und schau dir die ganzen threads an, auch bei heise.

IMHO will es niemand ueberhaupt soweit kommen lassen, daher ist der support in allen 3 GUIs erstmal draussen fuer die karte. war sicher temporaer "auf die schnelle" erstmal die einfachste loesung. (meine meinung!). es betrifft doch nicht enigma allein, daher ist das wohl hier etwas fehlplaziert, naja.

hmm, (schmunzel) krass finde ich die loesung von lcars, die komplette onid zu disablen, inkl. fta channels 8)
DieMade
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Beitrag von DieMade »

tmbinc hat geschrieben:lasst es so stehen wie es ist, und denkt euch selber den Rest. ihr seid ja nicht blöd.
Einige hätten es halt gerne "vorgedacht" ;) :P
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Ryker
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Beitrag von Ryker »

Gehts da um den Jugendschutz, bei ganzen Aktion ?
Wenn dem so ist, dann könnte man doch als vorübergehende Lösung in Enigma einen NICHTABSCHALTBAREN Jugendschutz, der den Premiere Bestimmungen entspricht - also die mitgesendete Vorsperre auswertet.

Das Enigma den Premiere-Jugendschutz unterstützt, hatte ich mir schon immer gewünscht.

Gruß
Ryker
obi
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Beitrag von obi »

kerlimann hat geschrieben:hmm, (schmunzel) krass finde ich die loesung von lcars, die komplette onid zu disablen, inkl. fta channels 8)
da verschluesselte fta sender in der regel nicht existieren (:)) duerfte das keinerlei auswirkung auf pro7 & co haben...
stell dir mal vor unverschluesselte sender wuerden entschluesselt werden.. da kaem nicht viel schaubares bei raus.
kerlimann
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Beitrag von kerlimann »

hast recht, das gehoert ja ausschliesslich zum CA stuff, sorry :oops:

ps: lies mal deine PM.
alex.enjoy
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Beitrag von alex.enjoy »

sorry, wenn die Frage reichlich unqualifiziert ist....
aber, hab ich das so richtig verstanden, das ab jetzt erstmal keine verschlüsselten Sender mit der DBox geschaut werden können?
Was heisst "CA-Support"? Vielleicht "Conditional Access" ?
meine Box: Nokia 2xi BMon1.0 Sat(Astra19.2E); Image alexW 1.6.8 - 05.03.2003
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Zahni
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Beitrag von Zahni »

Soweit ich das sehe:

Enigma/Lcars: CA-Support ist ganz abgeklemmt.

Obi hat im camd nur ORF enabled.

Enigma/Lcars könnten also wieder zurückändern, damit ORF geht.

God save mein altes Images *duck* :D

-Zahni
Für den IE:

<html>
<form>
<input type crash>
</form>
</html>
kerlimann
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Beitrag von kerlimann »

Zahni hat geschrieben: God save mein altes Images *duck* :D
vielleicht mal ein anreiz fuer dich, dich etwas mehr mit der materie zu beschaeftigen. haette auch den vorteil das du nicht staendig <censored> postest. :lol:
obi
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Beitrag von obi »

da ORF mit ONID 0x0001 (Astra) sendet, kann man es mit lcars weiterhin schauen.
Zahni
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Beitrag von Zahni »

@kerlimann,

von Dir habe ich auch noch keinen Code im CVS gesehen.

-Zahni
Für den IE:

<html>
<form>
<input type crash>
</form>
</html>
kerlimann
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Beitrag von kerlimann »

Zahni hat geschrieben:@kerlimann,
von Dir habe ich auch noch keinen Code im CVS gesehen.
aber hier im forum. ob es eingecheckt wird, ist mir wurscht - muessen andere entscheiden. dennoch werde ich wohl nie auf ueber 2000 posts kommen :lol:
goehei
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Beitrag von goehei »

Zurück zum Thema.

Wenn dieser Artikel der Wahrheit entspricht:

http://www.digitalfernsehen.de/news/news_1443.html

ist es Premiere ganz egal was wir uns auf die Box spielen. Einzig der Verkauf der Box ohne Jugendschutz soll verhindert werden.

So lese ich jedenfalls diese Pressemeldung.


goehei
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Beitrag von Ryker »

goehei hat geschrieben:...
ist es Premiere ganz egal was wir uns auf die Box spielen. Einzig der Verkauf der Box ohne Jugendschutz soll verhindert werden.
Sehe ich auch so. Das geht ganz klar aus der Meldung hervor. Denn es gibt ja immerhin den Unterschied zwischen privater Nutzung und dem gewerblichen Verkauf bei ebay.

Übrigens kann man mit der Software ausm CVS noch lange keinen Premiere-Jugendschutz umgehen. Ich brauche dazu nämlich die cam-alpha.bin, die aber nicht mitgeliefert wird. Somit sind doch alle ausm Schneider.


Gruß
Ryker
Schabroenkel
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Beitrag von Schabroenkel »

goehei hat geschrieben:Wenn dieser Artikel der Wahrheit entspricht: ist es Premiere ganz egal was wir uns auf die Box spielen.
Erstaunlich eigentlich, sagen doch die Vertragsbedingungen, die man unterschreibt, das Gegenteil. Ich glaube, ich bleibe doch mal lieber auf der sicheren Seite und erwähne beim Anruf im Call-Center eher nicht, welches Betriebssystem ich nutze... :-)
Martin.
goehei
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Beitrag von goehei »

Ich seh das ganze eigentlich nicht so schlimm.

Niemand kann mich daran hindern, in mein Auto einen anderen Motor, Reifen, etc... einzubauen und auf meinem PRIVAT-Grundstück damit herumzufahren. Das ich für diese Auto keine TÜV-Plakette geschweige den ein Service vom Hersteller bekomme ist doch klar.

Darum ist mir auch klar, das ich nicht PW belästigen kann wenn ich mit Linux Probleme habe.

@Schabroenkel:
Ich schrieb das es Premiere egel ist was ich auf der Box drauf habe, nicht das Premiere Linux supportet.
Schabroenkel
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Beitrag von Schabroenkel »

goehei hat geschrieben:Niemand kann mich daran hindern, in mein Auto einen anderen Motor, Reifen, etc... einzubauen und auf meinem PRIVAT-Grundstück damit herumzufahren. Das ich für diese Auto keine TÜV-Plakette geschweige den ein Service vom Hersteller bekomme ist doch klar.
Ich befürchte, der Vergleich hinkt. Er müsste richtig heißen: Niemand kann Dich daran hindern, mit deinem Auto mit Reifen der Größe 16 auf einer Privatstraße herumzuahren, auf der Reifen der Größe 13 vorgeschrieben sind, solange Du nicht erwischt wirst. Wenn der Betreiber der Privatstraße das allerdings rausbekommt, kann es Probleme geben.
goehei hat geschrieben:Ich schrieb das es Premiere egel ist was ich auf der Box drauf habe, nicht das Premiere Linux supportet.
Und genau das ist es, was ich anzweifle, weil im Vertrag das Gegenteil steht. Weswegen ich sagte, dass ich dann lieber vorsichtig bin und es trotzdem nicht sage, solange nicht Premiere selbst (!) diese Mitteilung herausgibt (und nicht Florian Pötzsch).

Martin.
wahnfried
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Beitrag von wahnfried »

Jede(s) private(s) Strasse/Grundstück kann ohne weitere Ankündigung, vom
örtlichen Ordnungsamt per mündlicher, nicht festzuhaltender Anweisung,
auch rückwirkend, zu öffentlichem Verkehrsraum erklärt werden.
Damit gelten sämtliche Gesetzte und Verordnungen bzgl. Strassenverkehr
im o.g. Bereich, und das Ordnungsamt ist zur Verfolgung von Verstössen
verpflichtet.

Und jetzt kommst du.
goehei
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Beitrag von goehei »

Ob mein Privatgrundstück so einfach zur öffentlichen Verkehrsfläche (und das Rückwirkend) erklärt wird wage ich mal so bezweifeln.

Abgesehen davon darf ich auf meinem Grundstück Traktor, LKW, F1 (wenn die Nachbarn keine Lärmbelästigung anzeigen) fahren solange ich will und das ohne Führerschein. Und wenn ich es Erlaube das darf auch mein minderjähriger Sohn.

Zur Box kann ich auch noch einwerfen das in Österreich tausende 2er Boxen ohne Vertrag mit ORF-Karte verkauft wurden.
Hier wurde KEIN Vertrag welcher Art auch immer abgeschlossen. Weder auf der Verpackung, noch auf der Box bzw. in irgendeiner Beilage war das Wort Premiere.

Welches Recht sollte PW an dieser Bbox haben???

Bestenfalls als Nachfolger von BR, von denen die Software stammt und leider ein paar Teile davon sich in Linux wiederfinden.

Das, und auch nur das kann mir Premiere anlasten.

Übrigens gibt es in Österreich auch noch ein Verstigerungshaus. Dort findest Du nach wie vor Linux-Boxen. Ich habe auch bisher nichts von eingestellten Artikeln oder Abmahnungen gehört.

Gruß
goehei
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rasc
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Beitrag von rasc »

Schabroenkel hat geschrieben:
goehei hat geschrieben:Wenn dieser Artikel der Wahrheit entspricht: ist es Premiere ganz egal was wir uns auf die Box spielen.
Erstaunlich eigentlich, sagen doch die Vertragsbedingungen, die man unterschreibt, das Gegenteil. Ich glaube, ich bleibe doch mal lieber auf der sicheren Seite und erwähne beim Anruf im Call-Center eher nicht, welches Betriebssystem ich nutze... :-)
Martin.
@schabronkel:

... wie sieht sowas bei Boxen aus, die nicht ueber Premiere gekauft wurden, sondern z.B. ueber einen Haendler, als "freie Box" (sprich steht in keinem Zusammenhang mit einem Premiere-Abo). Nokia-Boxen wurden z.B. als Digital-Satelliten-Receiver frei verkauft.

hat Premiere prinzipiell da ein "Mitsprache-Recht"?
Schabroenkel
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Beitrag von Schabroenkel »

rasc hat geschrieben:... wie sieht sowas bei Boxen aus, die nicht ueber Premiere gekauft wurden, sondern z.B. ueber einen Haendler, als "freie Box" (sprich steht in keinem Zusammenhang mit einem Premiere-Abo). Nokia-Boxen wurden z.B. als Digital-Satelliten-Receiver frei verkauft. hat Premiere prinzipiell da ein "Mitsprache-Recht"?
Hängt davon ab, weswegen Du fragst bzw. besser: worauf sich diese Frage bezieht. Ich weiß eigentlich nur zwei Dinge, die feststehen:
- eine gemietete Box darf nicht ohne Einverständnis des Vermieters umgebaut werden.
- eine Box, die sich in Deinem Eigentum befindet, darfst Du - für Dich persönlich - anbohren, verändern, überspielen, lackieren, andere Betriebssysteme aufspielen (auch dann, wenn Du damit Kopierschutztechniken umgehst, da das gem §108b UrhG für Privatpersonen straffrei ist), ganz wie Du willst.
- mit einer im Serienzustand von Premiere zertifizierten Box, die sich nicht mehr im Serienzustand befindet, darfst Du nicht Premiere schauen.

Und nun nicht mehr ganz so definitiv: Nach meinem rechtlichen Grundverständnis darfst Du auch Dein umgebautes Eigentum jederzeit verkaufen. Und jetzt ein schwammiger Zusatz: Du wirst damit auch keine Probleme bekommen, wenn Du nicht im das Angebot beschreibenden Text Aussagen triffst, die Dir einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil erbringen (sprich: wenn Du Dich an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hältst).

Warum so schwammig? Ich bin kein Jurist. Ich habe nur gesehen, was geschehen ist. Die logische Schlussfolgerung kann für mich nur sein: Wenn ein abmahnender Anwalt nichts mehr hat, was er abmahnen kann, bist Du auf der sicheren Seite.

Martin.
rasc
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Beitrag von rasc »

Nun, mich wundert nur, dass ohne Kenntnis der Herkunft einer dbox2 abgemahnt werden kann. (ok, abgemahnt werden kann immer).

Premiere scheint also einfach davon auszugehen, dass jede dbox2 automatisch zum Premiere-Abo vorgesehen ist.
Schabroenkel
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Beitrag von Schabroenkel »

rasc hat geschrieben:Premiere scheint also einfach davon auszugehen, dass jede dbox2 automatisch zum Premiere-Abo vorgesehen ist.
Wenn ich es richtig verstanden habe, beziehen sich die Abmahnungen nicht auf die aufgespielten Betriebssysteme an sich, sondern auf die Tatsache, dass im Angebotstext der Hinweis zum Thema Jugendschutz vorhanden war, so dass sich nach Meinung der Abmahnenden ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil ergab - die Abmahnungen beziehen sich, soweit ich es gelesen habe, auf das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Die Jugendschutz-Einstellungen sind ja auch nur für Premiere relevant, da ein FTA-Sender keine Sonderregelungen wie Premiere hat (und sich aus der Angabe "Jugendschutz abschaltbar" für diese Sender kein Wettbewerbsnachteil ergibt).

Das Betriebssystem an sich kann meines Erachtens keinen Anlass für eine Abmahnung geben.

Martin.